im Rahmen der Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Hinweisgeberschutz (sogenannte Whistleblower- Richtlinie) wird es in Deutschland zukünftig das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben. Dieses neue Gesetz soll den besseren Schutz von hinweisgebender Personen gewährleisten. In Österreich besteht bereits seit längerem eine solche gesetzliche Verpflichtung und die PBS Holding AG hat hierzu ein sogenanntes unternehmensweites „Whistleblower-System“ errichtet. Der Nutzung dieses „Whistleblower-System“ schließen wir uns nun für Deutschland an. Ein solches System ist nichts anderes als eine anonyme Meldeplattform, mit deren Hilfe Rechtsverstöße gemeldet werden können. Auch ein anonymer Austausch ist möglich, nicht nur eine einmalige Meldung. Wird eine anonyme Meldung getätigt, sind wir verpflichtet, den gemeldeten Informationen nachzugehen. Meldungen werden von einem kleinen, definierten Kreis an Mitarbeitern bearbeitet. Wir haben dazu bereits die notwendigen Vorkehrungen getroffen und ein solches System technisch implementiert. Der Zugang zur Meldeplattform erfolgt unter folgenden Links (unter Weiterleitung zur PBS Holding):
Insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Aufdeckung und Ahndung von Straftaten (zum Beispiel Korruption, Betrug, Geldwäscherei, Diebstahl, Veruntreuung), von anderen Rechtsverstößen, wie zum Beispiel Kartellverstößen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Verstöße gegen das Recht auf geistiges Eigentum (zum Beispiel Urheberrechte, Marken, Patente, …) von jedweder sonstiger Form von Kriminalität und von massiven Richtlinienverstößen.
Bitte beachten Sie, dass das Tätigen von Meldungen mitunter drastische Folgen für Beschuldigte mit sich bringen kann und zudem dadurch wertvolle personelle Kapazitäten gebunden werden. Die Meldeplattform darf daher keinesfalls für unsachliche Zwecke missbraucht werden. Eine Meldung hat stets einen sehr ernsten Hintergrund und muss ausschließlich dazu dienen, in letzter Konsequenz rechtswidriges Handeln zu beenden. Bitte daher um Beachtung folgender Punkte:
Wozu dient die Meldeplattform tatsächlich?
Insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Aufdeckung und Ahndung
von Straftaten (zum Beispiel Korruption, Betrug, Geldwäscherei, Diebstahl, Veruntreuung)
von anderen Rechtsverstößen, wie zum Beispiel Kartellverstößen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Verstöße gegen das Recht auf geistiges Eigentum (zum Beispiel Urheberrechte, Marken, Patente, …)
von jedweder sonstiger Form von Kriminalität
und von massiven Richtlinienverstößen
Wozu dient die Meldeplattform nicht?
Themen, die Sie besser mit Ihrer Führungskraft bzw. der betroffenen Person besprechen sollten, wie zum Beispiel:
nicht strafbare, unwesentliche Vergehen (zum Beispiel Richtlinienverstöße mit Bagatellcharakter)
Verbesserungsvorschläge
Persönliche Differenzen mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
vermeintliche oder tatsächliche bloße Unannehmlichkeiten