1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und Unternehmern als unseren Kunden. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweils bekannten aktuellen Form. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil, wenn wir dies in Textform bestätigt haben.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten nach Bestätigung in Textform oder Rechnungslegung durch uns als angenommen; die Warenlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung.
2.2 Nur die aus der Produktbeschreibung des Herstellers ersichtliche Beschaffenheit der Ware gilt als vereinbart. Öffentliche Äußerungen (z.B. Werbung) des Herstellers gelten hingegen nicht als Beschaffenheitsangaben. Eine Einbau- oder Montageanleitung schulden wir nicht. Etwaige mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise begründen für uns keine Haftung.
2.3 Die Prüfung der Bestellung und Angebote auf Vollständigkeit hin ist Sache des Kunden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich in Euro (€) und zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten ab Lager bzw. Werk.
3.2 Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auf seine Kosten für den Transport versichert. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
3.3 Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem vorgesehenen Liefertag vier Monate oder mehr und treten in dieser Zeit Änderungen in der Preisgrundlage auf, z.B. Preiserhöhungen der Zulieferer, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung der Preise berechtigt.
4. Lieferzeit
4.1 Unsere Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit wir diese nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt haben.
4.2 Von uns genannte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn wir die Ware rechtzeitig ab Lager versenden. Sie gelten zudem mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware als eingehalten, sofern die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und richtige Belieferung von uns durch unsere Zulieferer voraus. Erfolgt diese nicht, so sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer der Hinderung zu verlängern. Dies gilt nicht, wenn die Hindernisse von uns zu vertreten sind. Wir werden den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren. Der Kunde kann dann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder in zumutbarer Frist liefern werden. Erklären wir uns hierauf nicht, kann der Kunde zurücktreten. Wir erstatten dann die Gegenleistung unverzüglich.
4.4 Ziff. 4.3 gilt entsprechend, sofern diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die nicht unserem Einflussbereich unterliegen und die wir nach Einhaltung der im konkreten Fall gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnten, auftreten. (z.B. höhere Gewalt, etc.)
4.5 Einen Verzug oder das Ausbleiben der Lieferung haben wir dann nicht zu vertreten, wenn uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten kein Verschulden trifft. Sofern wir Schadenersatz zu leisten haben, beschränkt sich dieser auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, es sei denn, uns trifft ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.
4.6 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
5. Gefahrübergang/ Verpackung
5.1 Unsere Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager bzw. bei Streckengeschäften ab Werk.
5.2 Wird der Versand/ die Lieferung auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden verschoben, so steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
6. Sachmängelhaftung
6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach dem Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch eine Anzeige in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Gerügte Waren sind zur Untersuchung für uns bereitzuhalten oder auf unser Verlangen uns zuzusenden. Die Veränderung an der gerügten Ware bedarf unserer Zustimmung.
Der Kunde ist alternativ zur Mängelrüge, in Textform berechtigt, Mängel über das von uns angebotene Retourenprogramm, zu welchem wir dem Kunden die Zugangsmöglichkeiten bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen verschaffen, zu rügen.
6.2 Liegen Mängel an der von uns gelieferten Ware vor, leisten wir die Nacherfüllung durch Nachbesserung – in diesem Falle gelten zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart – oder durch Ersatzlieferung. Das Wahlrecht der Nacherfüllungsart liegt bei uns.
6.3 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Lieferung bzw. Übergabe der Kaufsache an den Kunden.
7. Rücknahme
Der Kunde kann in der Regel Waren bis 30 Tage nach Ablieferung an uns zurückgeben. Ist die Ware originalverpackt und befindet sie sich im Originalzustand, werden wir in diesem Fall den Kaufpreis erstatten. Befindet sich die Ware nicht mehr in der Originalverpackung oder im Originalzustand, besteht kein generelles Rückgaberecht. Wir werden dann die Möglichkeit einer Rücknahme im Einzelfall prüfen. Nehmen wir Ware zurück, sind wir berechtigt, 10 % des Nettokaufpreises als Entschädigung zu verlangen, sofern uns der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Unbeschadet dessen haben wir die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Entstehen uns durch die Abholung beim Kunden Kosten (Transport, Verpackung, Bearbeitungsgebühren bei Zulieferern, etc.) dann ist der Kunde verpflichtet, diese nach Rechnungslegung durch uns zu tragen. Für, nach unserer Lieferung, beschädigte Artikel, Besorgerartikel (Besorgungen/Sonderbeschaffungen), Streckenartikel (Direktlieferung ab Hersteller), Saisonartikel, Trendartikel, Lebensmittel sowie auftragsbezogene Artikel (vom Lieferanten oder Vor-Lieferanten für einen Auftrag produziert) ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus unserer Geschäftsbeziehung innerhalb der Zahlungsziele nachkommt.
8.2 Schecks nehmen wir nur nach Vereinbarung und vorbehaltlich der Einlösung zahlungshalber herein. Die Erfüllung tritt erst mit Wertstellung ein.
8.3 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, sind wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Zudem können wir in diesem Falle unsere bestehenden Forderungen sofort geltend machen und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von den noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten. Wir sind dann berechtigt, entsprechend der Ziffer 7. Schadenersatz zu verlangen.
8.4 Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.
8.5 Ist Bankeinzug als Zahlungsart vereinbart, ist der Zahlbetrag einen Tag nach Zugang der Rechnung fällig, es sei denn es ist ein späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und auf der Rechnung angegeben. Die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (SEPA Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung. Ausreichend ist der Zugang der Vorabinformation spätestens einen Tag vor Fälligkeit (Einzug des Rechnungsbetrages).
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Unsere Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Dies schließt auch die Saldoforderungen aus Kontokorrent mit ein, die uns gegen den Kunden zustehen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so geben wir anteilige Sicherheiten frei.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.3 Führt die Ziffer 9.2 zu einer Vermischung oder Verarbeitung und erlischt auf diesem Wege unser Eigentum, so geht das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig auf uns über. Alle Waren, an denen uns ein (Mit-) Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Diese verwahrt der Kunde mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
9.4 Der Kunde tritt im Falle der Vermischung, Verarbeitung oder Veräußerung seine Forderung gegen den Dritten in Höhe unserer eigenen Forderung bereits zum Zeitpunkt der Lieferung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
9.5 Der Kunde ist ermächtigt, seine Forderung bis zum Widerruf durch uns im ordentlichen Geschäftsverkehr einzuziehen und die eingezogenen Gelder für uns zu verwahren.
9.6 Die Befugnis zur Verfügung über die Ware (Ziffern 9.2 bis 9.4) gilt ebenso wie die Befugnis zum Forderungseinzug (Ziffer 9.5) bereits jetzt für den Fall als widerrufen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus der laufenden Geschäftsbeziehung nicht nachkommt oder bei Zahlungsstockungen Dritten gegenüber.
9.7 Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass weder unser Eigentum an den gelieferten Waren noch unsere Rechte an den abgetretenen Forderungen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, wird er uns unverzüglich benachrichtigen.
9.8 Der Kunde ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die an uns erfolgten Abtretungen dem jeweiligen Dritten offen zu legen. Der Kunde berechtigt uns ebenfalls, die Abtretung anzuzeigen. Daneben ist der Kunde uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den jeweiligen Verbleib der Vorbehaltsware und der jeweilig entstandenen Forderungen zu geben. Er hat uns insbesondere seine Abnehmer zu benennen und Unterlagen zur Durchsetzung unserer Rechte gegen den Dritten auszuhändigen.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt ebenfalls bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
10.2 Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.
11. Datenschutzbestimmungen
Die Verarbeitung personenbezogene Daten erfolgt ausschließlich aufgrund einer Einwilligung des Kunden oder aufgrund von berechtigtem Interesse an der Verarbeitung, sowie unter Einhaltung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen und Dokumentationspflichten.
Eine umfassende Widerrufs- und Rechtebelehrung finden Sie in der Anlage 1 Datenschutzerklärung
12. Gerichtsstand/ Erfüllungsort
12.1 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Beteiligten ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ahlten. Nach unserer Wahl ist der Erfüllungsort Ahlten oder der Versandort der Ware.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unsere AGB nach Maßgabe unserer betrieblichen Erfordernisse – unter entsprechender Ankündigung im Vorfeld sowie unter Einräumung einer Widerspruchsmöglichkeit binnen angemessener Frist – zu ändern. Betriebliche Erfordernisse sind bspw. geänderte rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie festgestellte Lücken in den AGB. Eine allfällige AGB-Änderung erfolgt stets nach sorgfältiger Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Positionen unserer Vertragspartner.